Kontoeröffnung

Girokonto eröffnen: Wissenswertes zur Kontoeröffnung

Ein Girokonto eröffnen! Über 95 Prozent aller volljährigen Bundesbürger haben diesen Vorgang bereits mindestens einmal in ihrem Leben durchgeführt. Das Girokonto ist das wichtigste Bankkonto überhaupt, denn es wird allein schon deshalb nötig, weil ausnahmslos jeder Arbeitgeber das Gehalt oder auch Ausbildungsbetriebe die Ausbildungsvergütung nur noch unbar auf ein Konto überweisen. Aber auch immer mehr Jugendliche und sogar Kinder nutzen die Möglichkeit, ein Girokonto eröffnen zu lassen, beispielsweise als Taschengeldkonto. Wir möchten Sie daher im folgenden Beitrag darüber informieren, was Sie zum Thema Girokonto eröffnen wissen sollten, welche Möglichkeiten es gibt und unter welchen Voraussetzungen Banken überhaupt einer solchen Kontoeröffnung zustimmen.

Girokonto eröffnen: Online oder offline als Alternativen

Wenn Sie ein Girokonto eröffnen möchten, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, nämlich entweder online oder offline. Mit einer unter Offline-Kontoeröffnung ist nichts Anderes gemeint, als dass Sie eine Geschäftsstelle der von Ihnen gewählten Bank aufsuchen und im Rahmen eines Kundengespräches dort die Eröffnung eines Girokontos beantragen. Falls Sie sich diesen Weg ersparen oder einfach unabhängig von Banköffnungszeiten agieren möchten, gibt es bei den weitaus meisten Kreditinstituten heutzutage alternativ die Möglichkeit, die Eröffnung des Girokontos online zu veranlassen. In diesem Fall begeben Sie sich einfach auf die Webseite der Bank und suchen dort nach der Rubrik „Girokonto eröffnen“. Da der Bankmitarbeiter Ihnen im Rahmen der Kontoeröffnung in der Geschäftsstelle im Grunde sämtliche Formalitäten abnimmt, möchten wir uns im folgenden Abschnitt ausschließlich damit beschäftigen, welche Schritte Sie bei einer Online-Kontoeröffnung absolvieren müssen.

Das Girokonto online eröffnen: Was ist zu tun?

Angenommen, Sie haben bereits einen Girokontovergleich durchgeführt und sich anschließend für ein günstiges Girokonto entschieden. Nun möchten Sie bei der entsprechenden Bank das Girokonto eröffnen lassen. In diesem Fall begeben Sie sich zunächst einmal auf die Webseite des gewählten Kreditinstitutes und suchen dort nach einem Menüpunkt, der zum Beispiel „Girokonto eröffnen“ oder ähnlich lautet. Im Anschluss daran müssen Sie einige persönliche Angaben machen, wie es übrigens auch bei der Kontoeröffnung in der Bankfiliale der Fall wäre. Zu diesen Angaben, die bei nahezu jedem Kontoeröffnungsantrag für ein Girokonto Pflicht sind, gehören:

• Vor-und Zunahme
• Anschrift
• Geburtsdatum
• Geburtsname
• Beruf
• Geburtsort
• Angaben zum gewünschten Kontomodell

Der letzte Punkt ist insbesondere dann wichtig, wenn die Bank mehrere Girokontomodelle zur Verfügung stellt. Nachdem alle Daten erfasst sind, wird der Kontoeröffnungsantrag entweder online an die Bank versendet oder Sie drucken diesen aus und versenden Ihnen mit der Post an das entsprechende Kreditinstitut.

Nach dem Absenden des Kontoeröffnungsantrages gilt es, die von jeder Bank vorgeschriebene Legitimation durchzuführen. Jedes Kreditinstitut in Deutschland ist nämlich dazu verpflichtet, keine Konten auf fiktive bzw. nichtexistierende Person zu eröffnen, sodass Sie sich unbedingt als Kontoinhaber legitimieren müssen. Zu diesem Zweck gibt es derzeit insbesondere die folgenden drei Verfahren, wenn Sie sich für eine Kontoeröffnung über die Webseite der Bank entschieden haben:

• Postident-Verfahren
• Webident-Verfahren
• Videoident-Verfahren

Das Postident-Verfahren wird schon seit Jahren genutzt und von manchen Experten mittlerweile als zu umständlich angesehen. In diesem Fall begeben Sie sich nämlich in aller Regel mit dem ausgefüllten und ausgedruckten Kontoeröffnungsantrag zu einer Postfiliale, um dort Ihren Ausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Postmitarbeiter notiert dann Ihre Ausweisdaten und sendet diese mitsamt des Kontoeröffnungsantrages zur Bestätigung an die Bank.

Deutlich einfacher und vor allen Dingen Zeit sparender sind mittlerweile zwei weitere Verfahren, die sich relativ ähnlich sind, nämlich zum einen das Video- und zum anderen das Webident-Verfahren. In beiden Fällen funktioniert die Legitimation ähnlich, denn sie läuft so ab, dass Sie mit einem Mitarbeiter der Bank zunächst einen Termin für eine kurze Skype-Übertragung vereinbaren. Alternativ können Sie auch eine gewöhnliche Webcam-Verbindung nutzen. Der Sinn und Zweck besteht darin, dass Sie während der kurzen Videokonferenz Ihre Ausweisdaten in die Kamera halten, sodass der Bankmitarbeiter diese direkt erkennen kann. Diese Art der Legitimation wird immer häufiger genutzt und wird sich vermutlich insbesondere gegenüber dem Postident-Verfahren zukünftig durchsetzen.

Nachdem Sie die Legitimation durchgeführt haben, wird die Bank noch sämtliche Ihrer vorliegende Unterlagen inklusive Kontoeröffnungsantrag prüfen. Stimmt das Kreditinstitut der Eröffnung des Girokontos statt, bekommen Sie darüber eine Mitteilung. Einige Tage später erhalten Sie per Post Ihre Zugangsdaten, mit denen Sie sich auf der Webseite Ihrer Bank im Bereich Online-Banking einloggen können. Ab diesem Zeitpunkt können Sie das Girokonto dann in vollem Umfang nutzen.

Wer darf ein Girokonto eröffnen?

Grundsätzlich ist es so, dass ausschließlich volljährige Personen ohne Zustimmung Dritter ein Girokonto eröffnen lassen dürfen. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass zwar grundsätzlich auch Girokonten auf Minderjährige eröffnet werden dürfen. Jedoch ist in diesem Fall die vorherige Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, also der Eltern, notwendig. Die gesetzlichen Vertreter bleiben zudem so lange jederzeit eine Verfügungsberechtigung, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Es können allerdings nicht nur Girokonten für natürliche Personen eröffnet werden, sondern ebenfalls für juristische Person.

In diesem Fall muss natürlich trotzdem eine natürliche Person stellvertretend und verfügungsberechtigt für das Unternehmen die Kontoeröffnung durchführen und unterzeichnen. Zwar kann grundsätzlich jede Person – ob mit oder ohne Zustimmung eventueller gesetzlicher Vertreter – ein Girokonto eröffnen lassen, aber auf der anderen Seite haben Kreditinstitute nicht die Pflicht, jeder Kontoeröffnung zuzustimmen. Eine Ausnahme bildet lediglich das Basiskonto, welches allerdings nur dann zum Tragen kommt, falls der Antragsteller einerseits EU-Bürger ist und zum anderen noch bei keiner anderen Bank ein Girokonto besitzt. Auf diesen Sonderfall werden wir allerdings in einem anderen Beitrag noch näher eingehen.

Es gibt durchaus einige Gründe, warum manche Banken die Eröffnung eines Girokontos ablehnen, insbesondere:

• Kein geregeltes Einkommen
• Negative Schufa-Auskunft
• Schlechte Erfahrung mit dem Kunden
• Negative Bankauskunft

In all diesen Fällen haben Kreditinstitute durchaus das Recht, die Kontoeröffnung zu verweigern. Sollte vor allem eine negative Bonität der Grund sein, gibt es alternativ allerdings noch die Möglichkeit, ein sogenanntes Guthabenkonto zu eröffnen. Dieses ist bei Minderjährigen ohnehin Pflicht, kann aber natürlich auch für Personen genutzt werden, die eine negative Bonität haben und die ihr Girokonto deshalb nicht überziehen dürfen.

Zusammenfassend lässt sich zum Girokonto eröffnen festhalten, dass zunächst einmal grundsätzlich jede natürliche und juristische Person ein Girokonto beantragen kann. Die Banken sind – bis auf das Basiskonto – allerdings nicht automatisch verpflichtet, der Kontoeröffnung zuzustimmen. Meistens wird die Entscheidung allerdings positiv ausfallen. Sie können sich bei dem Weg der Kontoeröffnung entweder für die Bankfiliale oder für die Webseite der entsprechenden Bank entscheiden, wo die Kontoeröffnung im Grunde vollständig online ablaufen kann.