Inhaltsverzeichnis hier öffnen:
Guthabenkonto – das Girokonto ohne Kreditlinie
Bei zahlreichen Girokonten bietet die Bank ihren Kunden oft schon im Rahmen der Kontoeröffnung automatisch eine Kreditlinie an, nämlich in Form des sogenannten Dispositionskredites. Manchmal muss sich der Kunde auch melden, wenn er gerne einen Dispokredit haben möchte. Es gibt allerdings auch nicht wenige Fälle, in denen die Bank nicht dazu bereit ist oder es aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nicht darf, eine Kreditlinie auf dem Girokonto einzuräumen und somit Überziehungen zuzulassen. In diesen Fällen kann dennoch ein Girokonto eröffnet und genutzt werden, allerdings handelt es sich in dem Fall um ein sogenanntes Guthabenkonto. Wir möchten Sie im folgenden Beitrag darüber informieren, worum es sich beim Guthabenkonto handelt und was Sie in dem Fall beachten sollten.
Worum handelt es sich beim Guthabenkonto?
Bei den meisten Girokonten, die von Banken in Deutschland angeboten werden, erhält der Kontoinhaber gleichzeitig eine Kreditlinie. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Kontokorrentkredit, der umgangssprachlich besser als Dispositionskredit bekannt ist. In diesem Fall kann das Girokonto nicht nur im Haben, sondern auch im Soll geführt werden, der Kontoinhaber darf also sein Konto überziehen. Genau das ist bei einem Guthabenkonto nicht möglich. Dieses Konto darf ausschließlich im Haben geführt werden, denn die Bank lässt keine Überziehungen zu. Der Kunde muss also stets darauf achten, dass er ausreichendes Guthaben auf dem Girokonto hat, um die anstehenden Ausgaben abzudecken. Möchten Inhaber eines Guthabenkontos also beispielsweise eine Rechnung überweisen, müssen Sie zuvor dafür sorgen, dass mindestens der Rechnungsbetrag als Guthaben auf dem Konto verfügbar ist. Mit einem Guthabenkonto können Sie natürlich keine kurzfristigen Liquiditätsengpässe überbrücken, wie es zum Beispiel mit einem Girokonto der Fall ist, welches mit einem Dispositionskredit ausgestattet ist.
Empfehlung: Guthabenkonto von N26 oder Norisbank
[produkte orderby=“date“ order=“desc“ include=“553,540″ exclude=““ layout=“list“ review=“false“ price_compare=“false“ detail_button=“true“ buy_button=“true“ details_fields=“true“ details_tax=“true“ reduced=“false“ align=“left“ slider=“false“ kategorie=““]
Wer nutzt ein Guthabenkonto bzw. muss es in Anspruch nehmen?
Es gibt im Wesentlichen zwei Kundengruppen, die in der Praxis relativ oft ein Guthabenkonto nutzen bzw. es aus gesetzlichen Gründen nutzen müssen. Hinzu kommt noch eine weitere Gruppe, nämlich solche Kunden, die ganz freiwillig auf ein normales Girokonto mit Kreditlinie verzichten, sondern sich stattdessen für ein Guthabenkonto entscheiden. Der Grund besteht in aller Regel darin, dass es eine Art Selbstdisziplin verlangt, ein gewöhnliches Girokonto nicht zu überziehen. Da manchen Kunden diese Disziplin fehlt, möchten sie sich quasi vor sich selbst schützen und bitten die Bank darum, keine Überziehungen zuzulassen. Damit dies gewährleistet ist, eröffnet die Bank dann ein Guthabenkonto bzw. trifft mit dem Kunden zum bestehenden Girokonto eine Zusatzvereinbarung. In der Übersicht sind es daher die folgenden drei Kundengruppen, die häufig ein Guthabenkonto nutzen:
• Minderjährige
• Kunden mit schlechter Bonität bzw. negativem Schufa-Eintrag
• Freiwillige Entscheidung des Kunden
Auf die dritte Gruppe sind wir zuvor bereits eingegangen, weshalb wir jetzt gerne etwas näher erläutern möchten, warum Minderjährige und Kunden mit einer schlechten Bonität von den Banken fast immer ein Girokonto in Form des Guthabenkontos angeboten bekommen.
Minderjährige dürfen per Gesetz keine Schulden machen
Der Hintergrund, dass minderjährige Bankkunden im Bereich Girokonten ausschließlich ein Guthabenkonto nutzen dürfen, ist gesetzlich geregelt. Wer nämlich noch nicht volljährig und damit voll geschäftsfähig ist, darf per Gesetz keine Schulden machen. Da die Überziehung des Girokontos jedoch zu Schulden gegenüber der Bank führen würde, müssen alle Kreditinstitute in Deutschland dafür sorgen, dass Minderjährige ihr Girokonto nicht überziehen dürfen. Dies gewährleisten die Banken dadurch, dass sie ein Guthabenkonto einrichten.
Es gibt zwar wenige Ausnahmen, wenn beispielsweise bereits Minderjährige ein Gewerbe betreiben und somit ein Geschäftskonto benötigen, auf dem auch eine Kreditlinie eingeräumt wird. Dies ist allerdings nur unter der Voraussetzung möglich, dass sowohl die gesetzlichen Vertreter auch als auch das Vormundschaftsgericht ausdrücklich zustimmen. Nur in diesem Fall darf die Bank von der gesetzlichen Regelung abweichen und auch bei Minderjährigen eine Überziehung des Girokontos zulassen oder sogar einen Kredit vergeben.
Kunden mit schlechter Bonität erhalten oft nur ein Guthabenkonto
Die zweite Gruppe von Kunden, die ebenfalls zu einem relativ hohen Anteil ein Guthabenkonto nutzen muss, sind Bankkunden mit einer relativ schlechten Bonität. In diesem Fall ist es der Bank schlichtweg zu riskant, auf dem Girokonto eventuell Überziehungen zuzulassen und somit gegenüber dem Kontoinhaber eine offene Forderung zu haben. Meistens handelt es sich entweder um bestimmte Kundengruppen bzw. Berufsgruppen oder um Bankkunden mit einer schlechten Schufa-Auskunft, die nur ein Guthabenkonto führen dürfen. Dazu gehören zum Beispiel:
• Hausfrauen
• Studenten
• Schüler
• Auszubildende
• Rentner
• Geringverdiener
• Arbeitslose
Insbesondere dann, wenn Negativmerkmale in der Schufa vorhanden sind, bieten die meisten Kreditinstitute in Deutschland ausschließlich das Guthabenkonto an. Dies trifft vor allem auf die folgenden Negativmerkmale zu:
• Eidesstattliche Versicherung
• Haftbefehl
• Mahnbescheid
• Vollstreckungsbescheid
Neben diesen Negativmerkmalen richten die Kreditinstitute meistens auch dann lediglich ein Guthabenkonto ein, wenn sich der Kunde weigert, sein Einverständnis zum Einholen einer Schufa-Auskunft zu geben.
Welche Leistungen beinhaltet ein Guthabenkonto?
Das Guthabenkonto unterscheidet sich vom Grundprinzip her eigentlich nur in einem Punkt von einem gewöhnlichen Girokonto, nämlich in der fehlenden Kreditlinie. Zwar sind nicht automatisch alle Girokonten mit einem Dispositionskredit ausgestattet, aber zumindest auf Antrag hin können Banken einen Dispo einräumen. Beim Guthabenkonto ist dies hingegen nicht möglich. Alle anderen Leistungen, die ein gewöhnliches Girokonto mit Kreditlinie bietet, sind ebenfalls in einem Guthabenkonto enthalten. Das bedeutet, Sie können von dem Guthabenkonto ganz normale Überweisungen ausführen lassen, Daueraufträge einrichten, am Online-Banking teilnehmen und mit Ihrer Kunden- oder Kreditkarte Zahlungen vornehmen. Sie müssen in dem Zusammenhang lediglich darauf achten, dass sämtliche Transaktionen und Verfügungen ausschließlich aus dem Guthaben heraus stattfinden können. Daher erhalten Inhaber eines Guthabenkontos übrigens fast ausschließlich Prepaid-Kreditkarten und keine Classic- oder Premium-Kreditkarten, da diese fast immer mit einem Kreditlimit versehen wären.