Kostenloses Girokonto

Girokontenexperte

Diese Seite stellt die beliebtesten und besten Girokonten von Banken und Direktbanken vor. Immer mehr Leute entscheiden sich für ein zweites oder sogar drittes Girokonto, um z.B. ein separates Urlaubskonto zu führen oder mit dem Partner ein gemeinsames Haushaltskonto zu führen.


Girokontenexperte stellt die besten Konten ohne Kontoführungsgebühr vor und erklärt die Gebühren und das Kleingedruckte. Bedingungslos zu empfehlen sind die Girokonten der DKB, ING DiBa, N26 und Norisbank.

Ohne Girokonto kein Zahlungsverkehr in Einnahme und Ausgabe

In der heutigen Zeit braucht jeder geschäftsfähige Bürger ein Girokonto, um seinen laufenden Zahlungsverkehr abzuwickeln. Das italienische Wort Giro heißt zu Deutsch Kreis oder Umlauf. Auf das Girokonto bezogen ist damit der Geldkreislauf von monatlichen Einnahmen und Ausgaben gemeint. Ein anderer, in den vergangenen Jahrzehnten benutzter Begriff für das heutige Girokonto war das damalige Kontokorrentkonto. Das italienische Doppelwort conto corrente bedeutet ins Deutsche übersetzt laufende Rechnung. Diese Bezeichnung trifft punktgenau den Sinn und Zweck des Girokontos. Es ist eine datenmäßig chronologische Auflistung aller gebuchten Einnahmen und Ausgaben. Nach jeder Buchung beziehungsweise zum Ende des Buchungstages werden die Einnahme- und Ausgabenbuchungen saldiert. Die Rechnung auf dem Girokonto sieht dann folgendermaßen aus

• Ausgangssaldo [alter Kontostand am Tagesbeginn]
• + Einzelbuchungen aller Einnahmen
• ./. Einzelbuchungen aller Ausgaben
• Endsaldo [neuer Kontostand zum Ende des Buchungstages, identisch mit dem Anfangssaldo für den nächsten Buchungstag]

Der jeweils aktuelle Saldo ergibt sich immer durch das Verrechnen respektive Aufrechnen der Einnahmen mit den Ausgaben oder umgekehrt. Daraus resultiert entweder ein Haben- oder ein Sollsaldo. Das eigene Girokonto ist heutzutage zu einer solchen Selbstverständlichkeit geworden, dass es geradezu negativ auffällt und stutzig macht, kein eigenes Girokonto zu haben. Darauf kann spätestens dann nicht mehr verzichtet werden, wenn eigene Einnahmen generiert und Ausgaben getätigt werden. Sämtliche Einkünfte werden bargeldlos gezahlt, also von Girokonto zu Girokonto. Das beginnt beim Arbeitseinkommen und setzt sich fort über alle staatlichen Leistungen von Kindergeld über BAföG und Zahlungen des Jobcenters, bis hin zu Familienunterhalt, Rente, Pflegegeld und dergleichen. Auf der anderen Seite werden die monatlich regelmäßigen Zahlungen ebenfalls bargeldlos geleistet; sei es für die Unterkunft mit Miete oder Immobiliendarlehen, für Strom und Heizung, für Versicherungen, Telefongebühren, Zeitungsabo und anderes mehr. All diese Zahlungen, aber auch das Begleichen einzelner Rechnungen, laufen über das Girokonto. Vor diesem Hintergrund ist es außer im Einzelhandel völlig unüblich, bildlich gesprochen Bargeld in die Hand zu nehmen, um eine Rechnung zu bezahlen. Und auch beim Händler am Ort wird mehr und mehr bargeldlos mit der Girokarte gezahlt, auch bekannt als EC- oder als Scheckkarte. Mit einem Satz zusammengefasst: Ohne eigenes Girokonto ist eine Teilhabe am wirtschaftlichen sowie am gesellschaftlichen Leben weder denkbar noch möglich.

Girokonto für Jedermann

Diese Situation hat auch der Staat erkannt und im Sommer 2016 das sogenannte Jedermann-Konto eingeführt. Wie das Wort sagt, handelt es sich dabei um ein Girokonto für jedermann, sprich für jeden rechts- und geschäftsfähigen Bürger. Der hat einen Rechtsanspruch darauf, ein Girokonto führen zu dürfen. Umgekehrt, und das ist die Besonderheit an dem Jedermann-Konto, kann keine nach dem KWG, dem Kreditwesengesetz zugelassene Voll- beziehungsweise Universalbank den Antrag auf Eröffnung eines Jedermann-Girokontos ablehnen. Hier gilt ein gesetzlicher Zwang zur Antragsannahme, fachsprachlich Kontrahierungszwang genannt. Die Banken und Sparkassen sind jedoch frei in ihrer Entscheidung, wie sie das Girokonto ausgestalten. Besonderheiten des Jedermann-Girokontos sind

• dass es immer ein Guthabenkonto ohne Dispo-Kredit ist
• möglicherweise eingeschränkte Bankdienstleistungen, beispielsweise ohne eine zum Girokonto zugehörige Kreditkarte
• dass es nur in seltenen Fällen ein kostenloses, sondern meistens ein kostenpflichtiges Girokonto ist

Das Jedermann-Konto wird erfahrungsgemäß von Kontoinhabern bevorzugt beziehungsweise benötigt, deren monatlicher Zahlungsverkehr aus recht wenigen Buchungen besteht. In vielen Fällen erhalten sie ausschließlich Transferleistungen von Stadt, Kreis oder Land als Einnahme. Abgebucht werden nur wenige Ausgaben, der Restbetrag wird in einer Summe abgeholt und bar ausgegeben. Dennoch kann auch dieser Personenkreis auf ein Girokonto nicht verzichten. Für dieses Jedermann- oder Basiskonto ist seit Juli 2016 der bis dahin geforderte Nachweis eines festen Wohnsitzes nicht mehr erforderlich. Rechtsgrundlage ist die Zahlungskonten-Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2014, die innerhalb der folgenden zwei Jahre von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen war. Darin ist der Rechtsanspruch aller EU-Bürger auf ein Girokonto begründet, „…um ihnen die vollständige Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben einer modernen Gesellschaft zu ermöglichen…“.

Girokonto mit Schufa

In Deutschland sind mit Ausnahme einiger weniger Onlinebanken alle Kreditinstitute ein Geschäftspartner der privaten Wirtschaftsauskunftei Schufa, „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung mit Geschäftssitz in Wiesbaden“. Sie lassen sämtliche Verträge mit ihren Kunden zur Information in die dortige Datenbank, wie es genannt wird „in die Schufa“ eintragen. Zu diesen Verträgen gehört auch der Girovertrag. In die Schufa-Datenbank werden eingetragen

• das kontoführende Kreditinstitut
• die Kontonummer
• das Datum der Mitteilung des Kreditinstitutes über die Kontoeröffnung [meistens zeitnah mit dem Vertragsabschluss]

Somit kann jeder Schufa-Partner auf einen Blick sehen, bei wem und wie viel Girokonten der Verbraucher unterhält. Ein bis zwei Girokonten je Person sind normal und üblich, ein halbes Dutzend oder mehr hingegen eher nicht. Ob es sich bei dem Girokonto um eins mit oder ohne Dispo-Kredit handelt, geht aus der Schufa-Eintragung nicht hervor. Der Dispo-Kredit ist kein Vertrag zwischen Kreditinstitut und Kontoinhaber, sondern ein einseitiges Angebot der Bank oder Sparkasse, dass der Kontoinhaber annehmen, also nutzen kann oder nicht. Das genaue Gegenteil davon ist ein Raten- oder Rahmenkreditvertrag, der von beiden Seiten als solcher unterschrieben wird.

Girokonto mit Schufa bedeutet nicht generell, dass die Schufa-Datenbank zwecks Kontoeröffnung eingesehen wird. Das ist ausschließlich bei einem Girokonto mit Dispo-Kredit erforderlich, weil der bonitätsabhängige Dispo-Kredit mit einem finanziellen, dem Kreditausfallrisiko verbunden ist. Das entfällt für ein Guthabenkonto; dennoch wird es zur Information in die Schufa eingetragen.

Girokonto ohne Schufa

Wie die Formulierung ausdrückt, gibt es keinen Zusammenhang zwischen dem Girokonto und der Schufa.

• Bei Eröffnung des Girokontos mit Dispo-Kredit wird die Schufa-Datenbank nicht eingesehen
• Das Girokonto ohne Schufa mit Dispo-Kredit wird anschließend nicht in die Schufa-Datenbank eingetragen
• Dasselbe gilt für das Girokonto ohne Schufa als Guthabenkonto

Im Grunde genommen ist das Girokonto ohne Schufa die einzige Möglichkeit, ein Girokonto vertraulich und diskret zu unterhalten. Dafür gibt es gute, oftmals sehr privat-persönliche Gründe. Außer dem kontoführenden Kreditinstitut und dem Kontoinhaber weiß niemand von dieser Bankverbindung.

Einzelkonto & Gemeinschaftskonto

Das Girokonto kann mit all seinen Bankdienstleistungen sowohl einzeln, also von einem als auch von zwei und mehr gleichberechtigten Kontoinhabern unterhalten werden. Entscheidend sind dabei Zeichnungsbefugnis sowie praktische Handhabung. Unterschieden wird in das Und- sowie in das Oder-Konto.

• Bei einem Und-Konto müssen bei jedem einzelnen Zahlungsvorgang alle Kontoinhaber beteiligt werden
• Bei einem Oder-Konto kann jeder einzelne Kontoinhaber Zahlungsvorgänge zu Lasten des Gemeinschaftskontos vornehmen

Gängige Praxis ist das Gemeinschaftsgirokonto unter Ehe-/Lebenspartnern. Jeder von ihnen hat eine eigene Girokarte, und jeder von ihnen kann eigenständig am Online-Banking teilnehmen. Beim smsTAN-Verfahren hinterlegt jeder Partner seine eigene Mobilfunknummer. Die wird beim Zahlungsvorgang angeklickt, sodass die angeforderte TAN an diese Mobilfunknummer geschickt wird. Das Und-Girokonto wird vorzugsweise in Vereinen und Verbänden mit einem zeichnungsberechtigten Vorstand nach § 26 BGB, des Bürgerlichen Gesetzbuches genutzt. Das nahezu einzige Risiko beim Oder-Girokonto im Privathaushalt liegt darin, dass die Partner den gemeinsamen Überblick über alle von ihnen veranlassten Ausgaben behalten.

Girokonto eröffnen offline und online

Die Kontoeröffnung ist sowohl offline, also vor Ort in der Bankfiliale als auch online einfach und schnell erledigt. Nach dem Kreditwesengesetz muss das Kreditinstitut zum Abschluss des Girovertrages die Identität des Antragstellers prüfen. Dazu kopiert der Kundenberater im persönlichen Beratungsgespräch den Personalausweis beziehungsweise den Reisepass + Wohnsitznachweis des Kunden. Für den Onlineantrag bieten die Banken wahlweise das Post- oder das Videoident an. Dem Antragsteller entstehen dadurch keine Kosten. Zu den weiteren Voraussetzungen gehören die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, für das Girokonto mit Dispo-Kredit die Schufa-Auskunft sowie je nach Kreditinstitut Unterlagen und Informationen über die Einkommenssituation. Da in den meisten Fällen bereits im Kinder-, Jugend- oder Ausbildungsalter schon ein Girokonto unterhalten wird, handelt es sich in späteren Jahren immer um einen Wechsel des Girokontos von einem zum anderen Kreditinstitut. Um wie es genannt wird mit dem Girokonto arbeiten zu können, werden Girokarte sowie Zulassung zum Online-Banking benötigt. Die technische Kontoeinrichtung ist schnell erledigt, während das Freischalten der Girokarte nebst dem Online-Banking durchaus eine Woche dauern kann. Auf jeden Fall muss abgewartet werden, bis Girokarte und PIN mit getrennter Briefpost dem Antragsteller zugeschickt werden.

Kostenloses Girokonto – Wunsch oder Nonplusultra

Unter dem Begriff eines kostenlosen Girokontos versteht jeder Kontoinhaber, dass ihm persönlich durch Kontounterhaltung sowie Nutzung der benötigten Bankdienstleistungen keine, also null Kosten entstehen. Damit wird vielfach geworben, wobei oftmals mehr versprochen als letztendlich gehalten wird. Dennoch, oder gerade deswegen ist ein ausgiebiger Kontovergleich so hilfreich wie unentbehrlich. Das sollte der Antragsteller folgendermaßen handhaben:

• Für das Girokonto dürfen generell keine laufenden Benutzungsgebühren anfallen
• Erstellen einer Checkliste über die benötigten sowie die gewünschten Bankdienstleistungen
• Entscheidung darüber, ob es ein Girokonto mit oder ohne Dispo-Kredit sein soll
• Umfassendes Giropaket mit Girokonto + Girokarte + Kreditkarte mit Kartenkredit oder ohne als Debit-Karte

Anhand dieser Checkliste werden jetzt auf ein oder mehreren Onlineportalen die Girokontoangebote verglichen. Erfahrungsgemäß bleiben nur wenige unter ihnen übrig, die sich ganz oder weitestgehend mit der Checkliste decken. Ein solcher Angebotsvergleich im Internet hat zur Folge, dass nahezu ausschließlich Direkt- oder Onlinebanken infrage kommen. Filialbanken und Sparkassen beteiligen sich äußerst selten bis gar nicht an solchen Onlinevergleichen.

Girokonto mit Geld- und mit Datensicherheit

Die gesetzliche Einlagensicherung über 100.000 Euro je Konto und Vertrag gilt nicht nur für Sparbuch und Festgeld-, sondern auch für ein Girokonto. Das ist dann von besonderer Bedeutung, wenn es gleichzeitig als Tagesgeldkonto genutzt wird. Die Frage der Datensicherheit stellt sich vor allem beim Online-Banking. Bei Auswahl des Kreditinstitutes sollte Wert auf ein möglichst hohes Maß an Datensicherheit gelegt werden. Heutzutage, gegen Ende der 2010er-Jahre, gibt es unterschiedliche Datenübermittlungen für den einzelnen Onlineauftrag. Die TAN-Liste aus den vergangenen Jahrzehnten gilt als weitgehend überholt. Viel Datensicherheit bieten folgende TAN-Verfahren:

• eTAN, auch smsTAN genannt unter Einbeziehung eines Handys
• pushTAN mit der Notwendigkeit von Smartphone und Bank App
• TAN-Generator mit und ohne Girokarte
• photoTAN und QR-TAN für Smartphone

Hauptrisiken beim Online-Banking sind das „Abfischen & Hacken“ der Eingabedaten während des Datenübertragungsvorganges. Hier sind die von den Kreditinstituten angebotenen Übertragungswege weitestgehend, jedoch nach wie vor nicht hundertprozentig sicher. Umgekehrt sollte der Kontoinhaber beim Einloggen sowie beim Abmelden Vorsicht walten lassen. So muss das Anmelden immer über den Browser nebst Eingabe der URL „https“ erfolgen; die verkürzte URL „http“ muss sofort misstrauisch machen.

Online-Banking – bargeldloser Zahlungsverkehr von Girokonto zu Girokonto

Im SEPA-Gebiet der Eurozone sind Onlineüberweisungen in Eurowährung kostenlos und müssen innerhalb eines Bankarbeitstages dem Girokonto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben sein. SEPA steht für das englische Single Euro Payments Area, auf Deutsch einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Daran beteiligen sich zurzeit die EU-Mitgliedsstaaten sowie ein halbes Dutzend weitere europäische Länder. Zur Vereinheitlichung von SEPA-Online-Banking gehören kostenlose Euro-Überweisungen, kostengünstige Überweisungen in der jeweiligen Landeswährung sowie ein beschleunigter Zahlungsvorgang. Eine weitere Vereinheitlichung ist die länderübergreifende Verwendung von IBAN und von BIC anstelle der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl. Der nächste Schritt im Online-Banking, der sich in den kommenden Jahren durchsetzen wird, ist die Onlineüberweisung in Echtzeit. Was heute noch etwas utopisch klingt, wird im kommenden Jahrzehnt auch beim Online-Banking von Girokonto zu Girokonto Wirklichkeit; binnen Minutenfrist ist der Geldbetrag hier abgebucht und dort gutgeschrieben.

Girokarte – bargeldloser Zahlungsverkehr sowie Barverfügung am Geldautomaten

Die kostenlose Barverfügung mit der Girokarte am Geldautomaten ist ein Muss für jedes Girokonto. Konto und Kontokarte wie Girokarte oder Kreditkarte sind ein Junktim; nur so kann das Angebot am Geldautomaten sowie das zum bargeldlosen Bezahlen im Einzelhandel genutzt werden. Doch nicht jede Online- oder Direktbank verfügt über ein eigenes, bundesweites Geldautomatennetz. Wenn nicht, dann ist der Kontoinhaber auf das Kooperationsangebot des kontoführenden Kreditinstitutes angewiesen.

Dazu einige Beispiele:

• Deutsche Bank Card – Maestro/Girocard kostenlos an allen Geldautomaten der Cash Group in Deutschland
• ING-DiBa Girocard – Kein Geldabheben am Geldautomaten, sondern nur mit der zum Girokonto zugehörigen VISA-Kreditkarte
• Norisbank – Maestro Girokarte kostenlos an allen Geldautomaten der Cash Group in Deutschland wie Deutsche Bank, Postbank, Commerzbank und andere

Bei Auswahl des jeweils günstigsten Girokontos lohnt sich ein besonderes Augenmerk auf die Geldautomatendichte im näheren Wohnumfeld. So macht es wenig Sinn und kann zeitaufwändig werden, wenn das ausgewählte kontoführende Kreditinstitut weder einen eigenen Geldautomaten noch einen Kooperationspartner in greifbarer Nähe anbietet. Dass mit dem Geldabheben keine Kosten verbunden sein dürfen, wird mehr der Vollständigkeit halber erwähnt.

Girokonto als P-Konto zum Schutz gegen Kontopfändung

Jeder Kontoinhaber kann sein Girokonto auf Antrag hin als Pfändungsschutzkonto führen, im Sprachgebrauch kurz P-Konto genannt. Banken und Sparkassen sind dazu verpflichtet, diese Änderung unbefristet und sofort vorzunehmen. Mit dem P-Konto ist sichergestellt, dass für den Fall einer Kontopfändung dem Kontoinhaber als Schuldner ein monatlich unpfändbarer, der sogenannte Pfändungsfreibetrag zur freien Verfügung belassen wird. Jedes Girokonto ist durch den Gläubiger pfändbar; ohne den Zusatz P-Konto in Höhe des jeweiligen Kontoguthabens, mit dem Zusatz als P-Konto nur in Höhe des die Pfändungsfreigrenze übersteigenden Teilbetrages. Der Kontoinhaber kann lediglich ein einziges Girokonto als P-Konto führen. Alle Sparkassen und Banken als Geschäftspartner der Schufa lassen die Ergänzung als P-Konto in die Schufa-Datenbank eintragen. Das hat naturgemäß negative Auswirkungen auf den Schufa-Score. Ein P-Konto lässt nur einrichten, wer wegen Zahlungsproblemen mit einer Kontopfändung rechnet. Das P-Konto muss immer ein Einzelkonto, es kann also kein Partner- oder Gemeinschaftskonto sein.

Girokonto kündigen einfach und problemlos

Ein Girokonto zu kündigen ist gleichbedeutend mit der Beendigung des dazugehörigen Girovertrages. Das muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift des Kontoinhabers als Vertragspartner geschehen. Dazu genügt ein sogenannter „Einzeiler“, dass „hiermit das Girokonto Nummer … zum nächstmöglichen Termin gekündigt wird“. Der Girovertrag kann jederzeit und ohne Frist gekündigt werden; Kosten sind damit nicht verbunden. Das kontoführende Kreditinstitut wird die Girokontokündigung postwendend bestätigen und gleichzeitig mitteilen, unter welchen Voraussetzungen die Kündigung angenommen wird beziehungsweise möglich ist. Eine unabdingbare Voraussetzung dazu ist die Begleichung des Dispo-Kredites. Das geschieht entweder durch den Kontoausgleich oder durch die Umwandlung in einen Ratenkredit. Um nicht „zwischen zwei Stühlen zu sitzen“, sollte das Girokonto erst dann gekündigt werden, wenn zeitgleich ein anderes, neues Girokonto eröffnet und mit all seinen Bankdienstleistungen freigeschaltet ist.

Kontowechsel – vorübergehend altes und neues Girokonto führen

Unter einem Kontowechsel wird sowohl ein neues Girokonto unter einer anderen IBAN als auch ein neues, anderes Kreditinstitut verstanden. Kontowechsel heißt, das seit Jahren oder Jahrzehnten geführte Girokonto zu kündigen und zeitgleich ein neues Girokonto zu eröffnen. Beide Kreditinstitute können, sie müssen aber nicht voneinander erfahren. Gängige Praxis ist es, dass der Kontoinhaber beim Kontowechsel von seinem bisherigen Kreditinstitut unterstützt wird. Nach dem Zahlungskontengesetz ZKG aus Juli 2016 hat der Kontoinhaber einen Anspruch auf Hilfe seines Kreditinstitutes. Das bisherige erstellt eine Liste über sämtliche Transaktionen der vergangenen zwölf, dreizehn Monate und übermittelt sie an das zukünftige Kreditinstitut. Das kann der Kontoinhaber auch selbst tun, wenn einer vom andern nichts wissen soll. Von Vorteil ist der direkte Kontakt zwischen beiden Kreditinstituten dennoch; denn bei Fehlern wie einem Fristversäumnis haftet das jeweilige Kreditinstitut für falsch übermittelte Daten beziehungsweise für verspätete Zahlungen. Beide Girokonten sollten etwa ein halbes Jahr lang parallel geführt werden.

Mein Girokonto – welches ist das richtige für mich

Als Resümee lässt sich feststellen, dass diese Frage immer individuell zu beantworten ist. Das günstigste Girokonto ist nicht immer nur das preislich billigste, sondern das, bei dem unterm Strich das Preis-Leistungs-Verhältnis optimal ist.

• Jeder Kontoinhaber hat eigene Vorstellungen, was sein Girokonto leisten muss, soll und kann
• Von jedem Girokonto wird ein Minimum an Bankdienstleistungen erwartet, ohne die es nicht wettbewerbsfähig ist
• Das Gesamtpaket Girokonto + Girokarte + Kreditkarte mit oder ohne eigenen Kartenkredit muss stimmig sein
• Soll es ein Online-, ein Direktbankkonto oder ein Girokonto bei dem Kreditinstitut mit bundesweitem Filialnetz sein
• Wird Wert auf eine persönliche Kundenberatung gelegt, oder werden Telefonsupport und Chatten bevorzugt
• Das Bessere ist des Guten‘ Feind! Im Grunde genommen kann gar nicht oft und lang genug verglichen werden, um das günstigste Girokonto zu finden