Kontovollmacht

Vollmacht beim Girokonto – Verfügungsberechtigung erteilen

Zunächst einmal ist es bei jedem Girokonto so, dass ausschließlich der Kontoinhaber darüber bestimmen kann, wie und in welchem Umfang das Girokonto genutzt wird. Konkret heißt das, dass nur der Kontoinhaber Überweisungen tätigen oder sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Girokonto ergreifen kann. Es gibt allerdings die Möglichkeit, zu jedem Girokonto eine sogenannte Kontovollmacht einzuräumen. Diese Vollmacht beinhaltet, dass auch andere Personen über das Girokonto verfügen können. Wir möchten Sie im folgenden Beitrag darüber informieren, was Sie zum Thema Kontovollmacht wissen sollten und worum es sich bei den sogenannten Verfügungsberechtigten handelt.

Worum handelt es sich beim Kontoinhaber?

Bevor wir näher auf die Kontovollmacht und Verfügungsberechtigten eingehen, möchten wir Sie zunächst einmal darüber in Kenntnis setzen, wodurch sich der sogenannte Kontoinhaber auszeichnet. Wie der Name bereits sagt, handelt es sich dabei um den Inhaber des Girokontos. Grundsätzlich ist es so, dass Girokonten von den Banken sowohl als Einzel- als auch als Gemeinschaftskonten angeboten werden. Im Privatkundenbereich gibt es in aller Regel entweder das Einzelkonto, bei dem lediglich eine Person als Kontoinhaber genannt wird. Alternativ wird ebenfalls häufig das Gemeinschaftskonto benutzt, welches in aller Regel aus zwei Kontoinhabern besteht, bei denen es sich oftmals um Ehepartner handelt.

Insbesondere im gewerblichen Bereich oder bei Vereinskonten ist es allerdings ebenfalls üblich, dass ein Gemeinschaftskonto mehr als zwei Kontoinhaber hat. In solchen Fällen muss eine weitere Unterscheidung bezüglich der Kontoinhaber getroffen werden, nämlich ob es sich um ein sogenanntes „UND-“ oder um ein „ODER-Konto“ handeln soll. Der Unterschied besteht darin, dass beim ODER-Konto jeder der genannten Kontoinhaber eigenverantwortlich und ohne Zustimmung des an Kontoinhabers Geschäfte tätigen kann. Beim UND-Konto ist dies anders, denn in diesem Fall müssen stets alle Kontoinhaber zustimmen, falls beispielsweise Überweisungen vom Konto getätigt werden sollen.

Sämtliche Girokonten, unabhängig davon, ob es sich um Einzel- oder Gemeinschaftskonten handelt, zeichnen sich bezüglich der Kontoinhaber jedoch dadurch aus, dass diese sämtliche Maßnahmen rund um das Girokonto ergreifen können. Dazu gehört insbesondere:

• Eröffnung des Girokontos
• Auflösung des Girokontos
• Erteilen von Vollmachten
• Löschung von Verfügungsberechtigungen
• Beantragung eines Dispositionskredites
• Personenbezogene Daten ändern lassen

Verfügungsberechtigte nennen und Kontovollmacht erteilen

Wie im vorherigen Abschnitt aufgezeigt, hat zunächst einmal ausschließlich der Kontoinhaber Verfügungsgewalt über das Girokonto. Jeder Kontoinhaber hat jedoch die Möglichkeit, weitere sogenannte Verfügungsberechtigte zu nennen. Diese können zwar nicht sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Girokonto vornehmen, welche die Kontoinhaber ergreifen können, aber einige Tätigkeiten können auch von den Verfügungsberechtigten durchgeführt werden. Dazu ist es notwendig, dass der oder die Kontoinhaber eine sogenannte Kontovollmacht erteilen. Die Kontovollmacht beinhaltet insbesondere, dass auch andere Personen über das Girokonto verfügen können und nicht mehr ausschließlich die Kontoinhaber. Daher müssen die Bevollmächtigten auf jeden Fall gegenüber der Bank genannt werden und es sind einige Daten festzuhalten, wie zum Beispiel:

• Vor- und Zunahme
• Anschrift
• Geburtsdatum
• Geburtsort
• Beruf

In aller Regel halten die kontoführenden Kreditinstitute diese Daten in ihren Computersystemen oder auf einer Kontokarte fest, sodass sie bei zukünftigen Verfügungen stets nachprüfen können, ob die aktiv gewordene Person tatsächlich berechtigt ist, eine Maßnahme bezüglich des Girokontos zu ergreifen.

Welche Form muss eine Kontovollmacht haben?

In vielen Bereichen gibt es zwar bei Banken Vorschriften, in welcher Form Aufträge erteilt werden müssen. Dies gilt allerdings nicht für die Kontovollmacht, denn in aller Regel müssen Sie diesbezüglich keine Formvorschriften beachten. Sie können die Vollmacht also wortwörtlich auch auf einem Blatt Papier selbst verfassen, sollten allerdings darauf achten, dass bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sind, wie zum Beispiel Name, Anschrift und Geburtsdatum des Bevollmächtigten. Allerdings ist es in der Praxis in aller Regel so, dass die Banken ihre eigenen Vordrucke haben, die auszufüllen sind.

Darüber hinaus muss die Kontovollmacht im Normalfall schriftlich erfolgen, allein aus Beweisgründen. Wenn Sie also einer anderen Person eine Vollmacht für Ihr Girokonto erteilen möchten, sollten Sie Ihre Bank kontaktieren und nach einem entsprechenden Formular bitten, da dies der einfachste Weg ist. Alternativ gibt es allerdings auch die Möglichkeit, sich vorgefertigte Formulare online herunterzuladen. Die Frage ist dann nur noch, ob Ihre Bank diese externen Formulare akzeptieren wird.

Kontovollmacht ist in aller Regel widerruflich

Wenn es um die Form der Kontovollmacht geht, dann handelt es sich in den allermeisten Fällen um eine jederzeit widerrufliche Vollmacht. Darüber hinaus ist es in aller Regel ebenfalls möglich, die Vollmacht in bestimmten Punkten zu erweitern. Nur in Ausnahmefällen handelt es sich um eine unwiderrufliche Bankvollmacht, was allerdings in der Praxis sehr ungewöhnlich ist. Ein Unterscheidungsmerkmal bzw. eine Variante der Kontovollmacht besteht darin, ob diese zeitlich begrenzt oder für einen unbegrenzten Zeitraum gilt. Meistens entscheiden sich die Kontoinhaber für eine zeitlich unbefristet gültige Kontovollmacht, was schlichtweg daran liegt, dass die Vollmacht in der Regel ohnehin jederzeit widerrufbar ist.

Warum kann eine Kontovollmacht Sinn machen?

Die Kontovollmacht kann in einigen Fällen sehr sinnvoll sein, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Kontoinhaber nicht immer die Möglichkeit hat, selbst Verfügungen über sein Girokonto vorzunehmen. Besonders sinnvoll ist die Kontovollmacht unter der Voraussetzung, dass es nur einen Kontoinhaber gibt und keine weiteren Verfügungsberechtigten. Insbesondere im höheren Alter kann es häufiger passieren, dass man sich beispielsweise längere Zeit im Krankenhaus aufhält oder ansonsten verhindert es, sodass nicht einmal notwendig Überweisungen vom Girokonto getätigt werden könnten. In diesem Fall kann die Kontovollmacht sehr hilfreich sein. Allerdings sollten Sie natürlich darauf achten, dass Sie nur solche Personen als Verfügungsberechtigte einsetzen, denen Sie großes Vertrauen entgegen bringen. Aus diesem Grund sind es insbesondere die folgenden Personen, die häufig eine Kontovollmacht erhalten:

• Kinder
• Ehe- oder Lebenspartner
• Eltern
• Großeltern
• Sonstige Verwandte
• Sehr gute und langjährige Freunde
• Geschäftspartner

Insgesamt betrachtet ist die Kontovollmacht demnach ein sehr gutes Hilfsmittel, wird allerdings von manchen Banken in unterschiedlichen Varianten angeboten. Daher sollten Sie sich genau darüber informieren, was die jeweilige Vollmacht beinhaltet und welchen Umfang sie hat.