Basiskonto

Basiskonto – das Konto für jedermann

Bis vor einiger Zeit gab es im Bankenbereich maximal eine freiwillige Selbstverpflichtung einiger Kreditinstitute, jedem Kunden die Möglichkeit zur Eröffnung eines Girokontos zu bieten. Trotzdem gab es bis vor rund zwei Jahren allein in Deutschland mehrere 100.000 Personen, die kein Girokonto hatten. Sicherlich auch aus diesem Grund beschloss die EU, dass es innerhalb der Europäischen Union verpflichtend sein müsse, dass jeder Verbraucher auf eigenen Wunsch hin ein Girokonto erhält. Daraus resultierte das Basiskonto, welches mitunter auch als Konto für jedermann bezeichnet wird.

Worum handelt es sich beim Basiskonto?

Das Basiskonto ist ein Girokonto, welches sich insbesondere dadurch vom normalen Girokonto unterscheidet, dass jede Bank dieses Konto anbieten muss. Somit darf ein Kreditinstitut, es sei denn, es handelt sich bei einem Kunden um außergewöhnlich negative Umstände, jedem Verbraucher die Möglichkeit geben, ein Girokonto zu eröffnen. Es gibt in dem Zusammenhang allerdings einige Einschränkungen, auf die wir im späteren Verlauf des Beitrags noch näher eingehen werden. Grundsätzlich ist das Basiskonto also ein ganz normales Girokonto, mit dem Sie sämtliche Verfügungen und Transaktionen vornehmen können, wie es bei einem klassischen Girokonto der Fall ist, insbesondere:

• Überweisungen tätigen
• Daueraufträge einrichten und ausführen lassen
• Bargeldeinzahlungen und -auszahlungen vornehmen
• Online-Banking nutzen
• Bei guter Bonität: Kreditlinie eingeräumt bekommen

Von seiner Funktion her unterscheidet sich das Basiskonto also nicht von einem gewöhnlichen Girokonto. Der Kunde hat allerdings kein Anrecht darauf, beispielsweise eine Kreditlinie in Form des Dispositionskredites nutzen zu dürfen oder eine Kreditkarte zum Konto zu erhalten.

Was kostet ein Basiskonto?

Nicht wenige Banken haben in der Vergangenheit versucht, die Pflicht zur Eröffnung eines Basiskontos möglichst geschickt zu umgehen, indem sie bei diesem Konto besonders hohe Gebühren berechneten. Derzeit wird allerdings innerhalb einiger Gerichtsverfahren geklärt, ob dies überhaupt zulässig ist. Die meisten Experten rechnen damit, dass ein höchstrichterlicher Beschluss das Ergebnis haben wird, dass Basiskonten grundsätzlich nicht teurer als vergleichbare gewöhnliche Girokonten sein dürfen. Günstiger müssen Sie allerdings andererseits auch nicht sein, sodass Sie bei den Kosten eines Basiskontos durchaus die Möglichkeit nutzen sollen, einen Vergleich im Bereich Girokonto anzustellen. Je nach Angebot und Kreditinstitut können die jährlichen Kosten für ein Basiskonto daher zwischen 30 und über 100 Euro liegen.

Wie richtet die Bank ein Basiskonto ein?

Die Einrichtung eines Basiskontos ist für die Bank relativ einfach. Es wird zunächst ein gewöhnliches Girokonto eröffnet, welches in aller Regel mit einem besonderen Vermerk versehen wird, dass es sich um ein Basiskonto handelt. Die meisten Kreditinstitute gehen allerdings davon aus, dass nur solche Kunden ein Basiskonto eröffnen möchte, die keine besonders gute Bonität haben. Daher gibt es im Zusammenhang mit dem Basiskonto durchaus öfter Einschränkungen, insbesondere:

• Es wird keine Kreditlinie eingeräumt, Konto darf ausschließlich im Guthaben geführt werden,
• Es werden keine Kreditkarten oder zumindest keine Kreditkarten mit Kreditlinie ausgegeben
• Basiskonto muss auf eine Person lauten

Das Basiskonto, also das Konto für jedermann, gilt für sämtliche Bundesbürger und ebenso für alle anderen EU-Bürger, die eine Berechtigung haben, sich innerhalb der Europäischen Union aufzuhalten. Demzufolge gibt es neben EU-Staatsbürgern auch die folgenden Personengruppen, die das Recht darauf haben, ein Basiskonto zu eröffnen:

• Asylsuchende
• Flüchtlinge
• Auswanderer

Wann muss die Bank kein Basiskonto eröffnen?

Im ersten Teil unseres Beitrages haben wir bereits kurz darauf hingewiesen, dass die Banken nicht unter allen Umständen ein Basiskonto eröffnen müssen bzw. unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit haben, die Kontoeröffnung abzulehnen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass einige Kunden, die bei einer Bank ein Basiskonto beantragen, bereits anderweitig ein Girokonto besitzen. In diesem Fall muss die vom Kunden aufgesucht Bank keineswegs ein Basiskonto und somit ein neues Girokonto eröffnen, da der Kunde bereits bei einem anderen Kreditinstitut ein Girokonto besitzt, welches in dem Sinne bereits die Grundversorgung sicherstellt. Der Kunde kann also nicht einfach sein bisheriges Girokonto kündigen und sich für eine andere Bank entscheiden, die dann verpflichtet wäre, ein Basiskonto einzurichten.

Die Eröffnung eines Basiskontos können Banken auch aus schwerwiegenden Gründen verweigern, wie zum Beispiel, dass der Kunde sich ihr gegenüber bereits strafrechtlich relevant oder zumindest in nicht akzeptabler Art und Weise verhalten hat. Es müssen allerdings schon besondere Gründe vorliegen, damit unter diesen Voraussetzungen ein Basiskonto abgelehnt werden kann.

Zusammenfassung zum Basiskonto

Das Basiskonto ist auf jeden Fall eine gute Sache, denn so haben tatsächlich zumindest sämtliche in der EU lebende Bürger die Möglichkeit, ein Girokonto zu eröffnen und am unbaren Zahlungsverkehr teilzunehmen. Nur in ganz besonderen Fällen dürfen Banken die Eröffnung eines Basiskontos ablehnen. Somit ist es aufgrund dieser geltenden EU-Regelung mittlerweile so, dass die Banken nicht nur eine mitunter freiwillige Selbstverpflichtung zur Eröffnung eines Girokontos haben, sondern die Bürger und solche Personen, die sich berechtigt innerhalb der EU aufhalten, haben ein – im Zweifelsfall einklagbares – Recht darauf, zumindest ein Girokonto führen zu lassen. Allerdings bleibt davon unberührt, dass die Banken nicht sämtliche übliche Leistungen, die ein Girokonto beinhaltet, auch beim Basiskonto offerieren müssen. So besteht kein Recht seitens der Kunde darauf, dass ein Dispositionskredit eingeräumt oder eine Kreditkarte vergeben wird.